Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen

Präambel

Unsere Lieferungen (Leistungen, Kostenvoranschläge, Beratungen u. Nebenleistungen etc.) erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Anderslautenden Allgem. Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 1 Allgemeines

Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren, nach Treu und Glauben, verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  2. Die AGB können ohne Angaben von Gründen durch die Firma SSF Vertriebs GmbH jederzeit geändert werden.
  3. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 2 Angebote

Der in unseren Angeboten beschriebene Leistungsumfang und die Angebotskonditionen sind grundsätzlich freibleibend.

  1. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
  2. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig
  3. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich fixiert werden.

§ 3 Preise, Preisbasis und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten grundsätzlich als Nettopreise für die Lieferung ab Werk ausschl. Verpackung, Versandkosten, Transportkosten, Transportnebenkosten sowie ausschl. Montage oder sonstigen Leistungen. Versand und Verpackung erfolgen nach unserem Ermessen, jedoch stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  2. Die Preise unserer Angebote oder Auftragsbestätigungen basieren auf den am Tage der Abgabe gültigen Herstellungs – Kostenfaktoren. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung aktuellen Preise zu berechnen, die sich infolge von Kostensteigerungen für Grund und Hilfsstoffe, für Lohn – und Frachterhöhungen ergeben.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist durch den Kunden, sind wir berechtigt weitergehende Ansprüche, u. a. auch Zinsen in Höhe von 12 % bezogen auf den Rechnungsbetrag, einzufordern.
  4. Bei Neukunden können wir grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von mind. 50 % verlangen,
    zahlbar nach Auftragserteilung innerhalb 8 Werktagen ohne jeglichen Abzug.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung einer zu zahlenden und fälligen Rechnungssumme

Ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung rechtskräftig festgestellt wurde.

§ 5 Lieferzeit und Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streiks etc. sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, höherer Gewalt etc., die außerhalb der Handlungsmöglichkeit des Verkäufers liegen sowie Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und von Vormaterialien.
Vom Kunden veranlasste nachträgliche Änderungen der beauftragten Waren können ebenfalls zu einer Verlängerung der ursprünglich festgesetzten Lieferzeit führen.

§ 6 Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang erfolgt sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt und diese dem Kunden anvisiert hat.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware an Dritte nicht befugt.
  3. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der deren Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

§ 8 Mangelhaftung

  1. Die Mangelhaftung ist seitens des Verkäufers auf Ersatzbeschaffung beschränkt. Bei Nichterfüllung der Nachbeschaffung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, eine Herabsetzung bzw. Minderung des ursprünglichen Verkaufspreises oder den Rücktritt des Vertrages zu verlangen, max. bis 100 % des ursprüngl. Verkaufspreises.
  2. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind in jeder denkbaren Form grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 9 Schadenersatz und Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Haftung
    Da uns die Anwendung und Verwendung der gelieferten Teile nicht bekannt ist, liegt die Verantwortung für den Einsatz dieser Teile ausschl. im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die von ihm beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
    Bei einem Einbau unserer Teile / Elemente in kundeneigene Maschinen, deren aktueller Zustand und Beschaffenheit uns nicht bekannt ist, müssen wir jegliche Garantie und Gewährleistung ablehnen. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass durch Änderungen und notwendige Reparaturen an der Maschine, welche im Laufe der Jahre evt. kundenseitig durchgeführt wurden, die ursprünglichen techn. Parameter ggf. nicht mehr gegeben sind.
  2. Haftungsbeschränkung
    Wir übernehmen keine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn sowie Verzugsschäden. Eine weitere Haftung erfolgt nur in, vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Fällen.

§ 10 Abweichungen - Änderungen geringfügige

Vertretbare Abweichungen in der Konfiguration, die keinen Einfluss auf den Leistungsnutzen darstellen, sind kein Reklamationsgrund, wenn diese bei der Fertigung aus Gründen der Materialbeschaffenheit oder Fertigungstechnik erforderlich waren.

§ 11 Export und Mehrwertsteuer

Die den Nettopreisen zuzurechnende Mehrwertsteuer beträgt derzeit in Deutschland 19 %.
Für Ausfuhren in Länder der EU und außereuropäische Länder sind die jeweils geltenden Rechts- und Zollbestimmungen gültig.

§ 12 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferanten als vereinbart:
Amtsgericht Gießen, 35390 Gießen